Thomas Entzeroth-Peter Züllig-Piccor AG-Lit LTD-die Interessengemeinschaft dazu
Diese Seite ist keine Werbeseite für irgendeinen Rechtsanwalt, aber wir wollen Ihnen einmal einen Überblick darüber geben, wie derzeit im Internet über den Vorgang berichtet wird.
Natürlich ist das Interesse der schreibenden Rechtsanwälte dann letztlich immer die Gewinnung eines Mandates, denn der Anwalt muss ja auch irgendwo von seinen Lebensunterhalt bestreiten. Völlig in Ordnung, denn irgendwann werden alle Anleger sicherlich den juristischen Rat eines Anwaltes in dem Vorgang benötigen. Auch das steht für uns außer Frage.
Im Moment ist der gesamte Vorgang aber noch sehr verworren, da sich die wichtigsten Personen bis zum heutigen Tage nicht öffentlich zu den gesamten Vorgängen geäußert haben. Das betrifft insbesondere Thomas Entzeroth und Peter Züllig aus Baar in der Schweiz.
Wäre den Herren an einer substanziellen Aufklärung des Vorganges gelegen, dann würden die Herren, zumindest gegenüber den Anlegern, einmal nach vorne gehen und alles Offenlegen was da in welchen Gesellschaften warum und wann so passiert ist, so das es zu solch einem Desaster für die Anleger kommen konnte.
Thomas Entzeroth hat Strafanzeigen erstattet, wie er selber in der Öffentlichkeit mitteilt. Nur, das bei einer Staatsanwaltschaft die völlig Überlastet ist. Hier wird es lange Zeit dauern bis man hier überhaupt mal etwas hört. Will man die Anleger wirklich so lange warten lassen und im Ungewissen lassen?
Wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, und davon gehen wir bei beiden Herren einmal von aus im Moment, dann gerade sollte man (muss sogar) alles Offenlegen. Vielleicht nicht in den Medien, aber zumindest gegenüber den Anlegern auf einer Anlegerveranstaltung dazu. Diese sollte Thomas Entzeroth und Peter Züllig schnellstmöglich Einberufen. Hier aber dann bitte die „Hosen herunterlassen“.
Betroffen im besonderen Maße sind auch die Vertriebsmitarbeiter der Picam Unternehmensgruppe, die im Nachhinein betrachtet, vielleicht zu Gutgläubig bzw. zu Vertrauensselig waren dem Initiator gegenüber. Auch der Hinweis so manchen Vermittlers „man habe ja nur Adressen geliefert erweist sich beim näheren Hinsehen dann als möglicherweise nicht haltbar. Nach Meinung von uns befragter Juristen hätte es, um diese Beratung durchführen zu dürfen, einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 d bedurft.
Einige der Vermittler haben diese Erlaubnis durchaus, haben damit dann für möglicherweise entstandene Schäden eine Vermögensschadenhaftpflicht. Wir haben aber auch mit einigen Vermittlern dann Kontakt gehabt, die nur über eine 34c bzw. 34 d der Gewerbeordnung verfügt haben, diese Produkte gar nicht hätten beraten dürfen. Ob diese juristische Sichtweise dann von Gerichten auch so mitgetragen wird, wird man abwarten müssen.
Für die Berater steht natürlich viel auf dem Spiel, bis hin zur eigenen wirtschaftlichen Existenz. Umso mehr, sehr geehrter Herr Entzeroth und Herr Züllig, wäre des nun „verdammt noch mal“ an der Zeit endlich allen reinen Wein einzuschenken.
Thomas Entzeroth hatte in einer seiner letzten Veröffentlichungen eine angebliche LIT Ltd. als Geldempfänger benannt. Diese Gesellschaft sollte ihren angeblichen Sitz auf Gibraltar haben. Vielleicht passt auch hier dann das Sinnbild mit den 3 Affen „Nichts sehen Nichts Hören Nichts Sagen“. Vielleicht genau deshalb auch Gibraltar.
Nur, nach einer offiziellen Mitteilung der zuständigen Registrierungsbehörde auf Gibraltar, gibt es die von Thomas Entzeroth benannte Gesellschaft gar nicht. Nach unserer Kenntnis weiß Thomas Entzeroth dies spätestens seit seinem Besuch, gemeinsam mit Peter Züllig aus Baar auf Gibraltar. Weder das Unternehmen LIT Ltd noch deren angeblich Verantwortlicher Peter Meller, taugen derzeit dann noch als Sündenbock.
Mancher Vermittler mit dem wir in den letzten Tagen gesprochen haben, sieht darin auch nur eine reine Schutzbehauptung um von eigenem Verschulden abzulenken. Da könnte er durchaus unsere Zustimmung finden in der Einschätzung, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig.
Möglich aber auch eine andere waghalsige Vermutung, es könnte sich von Beginn an um ein Schneeballsystem gehandelt haben, in dem man alte Gelder aus frischem Geld zurückbezahlt hat, weil nicht genügend Gewinne da waren um daraus dann Rückzahlungen und Erträge zu bezahlen. Das wiederum sollten dann die Behörden ermitteln ob dem so war.
Alle Spekulationen, sehr geehrter Herr Thomas Entzeroth und Peter Züllig aus Baar in der Schweiz, haben ihre eigentliche Ursache in der Intransparenz von Ihrer Seite gegenüber den Anlegern. Machen sie dieser Intransparenz sofort ein Ende und sagen Sie bitte was los ist. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Aber es gibt auch andere Entwicklungen, wie zum Beispiel bei der Frequenta Beteiligungs AG. Auch diese soll möglicherweise erhebliche Gelderl von Anlegern rund um das Unternehmen PICCOR AG investiert haben. Einem Investment, wo deren ehemaliger Vorstand Ingo PAHL, wohl überzeugt war.
Ob sich Ingo Pahl überhaupt der Brisanz dieses Dokuments welches er da vor einigen Jahren ins Internet gestellt hat selber bewusst ist? Das können wir in der Redaktion dann nicht beurteilen. Es geht um das Dokument welches Ingo Pahl, damals Vorstand der Frequenta Beteiligungs AG aus Berlin, zur Kritik von Rechtsanwalt Dr. Schulte aus Berlin ins Internet gestellt hat, vielleicht auch stellen musste um seine Anleger zu beruhigen.
Schaut man sich das Dokument dann heute an, dann kommen da natürlich Fragen auf. Fragen die nicht nur wir stellen, sondern auch sicherlich der eine oder andere Anlegerschutzanwalt dann in der Zukunft stellen wird. Prima, wenn das mit Renditen so gut läuft wie Ingo Pahl hier öffentlich in einem Dokument ausführt.
Zunächst einmal verwundert uns, das Ingo Pahl, nach eigenem Bekunden Finanzkaufmann, hier schreibt „Genehmigung durch die Bafin“. Bisher kannten wir nur BaFin Gestattung. Genehmigung und Gestattung sind dann doch 2 Paar unterschiedliche Schuhe. Das wird Ingo Pahl dann sicherlich auch wissen.
Bedeutsamer aber finden wir hier den Hinweis auf das Thema Verbraucherschutz. Hier heißt es wörtlich: Nach einer ordentlichen Prüfung durch den Verbraucherschutz, ergab der Test: Alles ist ordnungsgemäß und alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor.
Klassisch verbindet der Kunde das Thema Verbraucherschutz natürlich mit den staatlichen Verbraucherschutzeinrichtungen. Hier finden wir aber nichts zu einem Test der dort angeblich durchgeführt wurde. Nun, damals war das Internet auch noch nicht soweit wie heute, insofern darf man dann gespannt sein welche Unterlagen Ingo Pahl dann da irgendwann vorlegen kann, wenn er genau auf diese Veröffentlichung angesprochen wird.
Wir hoffen nicht, das dies hier nur so geschrieben wurde, um dem Statement eine höhere Bewertung beizumessen. Manchmal sollte man mit solchen Aussagen im Internet VORSICHTIG sein, denn die können dann einen irgendwann auch einmal einholen. Hier geht aus der veröffentlichten Stellungnahme nicht einmal hervor, wann diese dann auch erstellt wurde. Ein Datum fehlt gänzlich in der Stellungnahme.
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