Reederei Ahrenkiel steht offenbar in Verkaufsverhandlungen – Kapitalmarktrecht
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Reederei Ahrenkiel soll sich angeblich in Verkaufsverhandlungen befinden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Es soll bereits mehrere Übernahmeangebote geben, so die FAZ.
Die Flotte der Ahrenkiel-Gruppe umfasst 37 Handelsschiffe. Zudem ist die Reederei die Muttergesellschaft des Emissionshauses Fondshaus Hamburg, das seinerseits über 30 Schiffsfonds aufgelegt hat. Doch im Zuge der Schifffahrtskrise sollen nach Angaben von „Fonds Professionell“ einige Schifffonds des Fondshauses Hamburg im Jahr 2012 Insolvenz angemeldet haben. Darunter auch der FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin.
Auch die Entwicklung im Hause Ahrenkiel, zu deren Anteilseignern und Gläubigern unter anderem die HSH Nordbank zählt, zeigt auf, dass von einem Ende der Schifffahrtskrise nicht ausgegangen werden kann. Betroffene Anleger sehen sich in Zukunft wohl mit veränderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Frage nach etwaigen Handlungsmöglichkeiten vieler Betroffener ist berechtigt. Zumal in vielen Fällen die Investition in einen FHH Schiffsfonds nicht die erwünschte Rendite gebracht haben dürfte.
Nichtsdestotrotz sollten betroffene Anleger von Schiffsfonds die Hoffnung nicht aufgeben. Oftmals kann die Möglichkeit bestehen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Es ist nicht selten, dass Anlegern keine anleger- und objektgerechte Beratung geboten wurde. Auf der Suche nach einer sicheren und risikoarmen Kapitalanlage zur Altersvorsorge, wurden ihnen oftmals Schiffsfonds als Option angeboten.
Allerdings hat die immer noch anhaltende Krise der Schifffahrt deutlich gezeigt, dass Schiffsfonds alles andere als eine geeignete Altersvorsorge sind. Wer sich an Schiffsfonds beteiligt, erwirbt eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Über diese Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, hätten die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen. Dies verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten haben.
Geschädigte Anleger von FHH-Schiffsfonds sollten sich daher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
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