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Besteht denn nicht eine automatische Vertretungsmöglichkeit?

Viele denken, wenn in der Familie jemandem etwas zustößt, dann ist z.B. der Ehepartner automatisch vertretungsbevollmächtigt.

Dem ist leider nicht so!

Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Unsere zertifizierten PBM Fachberaterinnen und Berater besprechen mit Ihnen dieses außerordentlich wichtige Thema. Über unser Netzwerk organisieren wir die Vollmachten für unsere Kunden rechtssicher und unter Beachtung aller Notwendigkeiten. So sollte eine Vollmacht stets verfügbar sein, aber auch eine jährliche Prüfung und eventuelle Ergänzung und Anpassung an gesetzliche Änderungen bei bereits bestehenden Vollmachten ist wichtig, damit diese Ihre Gültigkeit behält. Unsere Kunden erhalten überdies eine Notfallkarte mit ID-Nummer sowie eine kostenfreie 24 Stunden Hotline, über welche die Vollmacht 7 Tage / Woche abrufbar ist.  Denn was nützt die beste Vollmacht, wenn diese im Ernstfall nicht verfügbar ist. Sprechen Sie uns an, der PBM-Vollmachten Service ist gern für Sie da.

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