Britta Pupke- die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht – Anleger von Travel24.com solltens ich bereits
Nun mussten wir alle in dieser Woche erleben, wie es dann weitere Gesellschaften aus dem Unister Unternehmenskonstrukt erwischt hat. Mehrere Gesellschaften aus dem Umfeld haben nun bereits ebenfalls Insolvenz angemeldet. Da macht man sich als Anleger natürlich schon seine Gedanken darüber, ob es vielleicht auch ein Unternehmen erwischt aus dem Unister Unternehmenskonstrukt, in das man selber investiert hat.
Besonders stellen sich derzeit die Anleihegläubiger des Unternehmens Travel24.com diese Frage, denn Travel24.com selber darf man sicherlich auch zum Unister Unternehmenskonstrukt zählen. Das Unternehmen Travel24.com selber war bereits Bestandteil einer öffentlichen Diskussion in Bezug auf die sachgerechte Verwendung der eingeworbenen Gelder der Kapitalanleger.
Mit den Turbulenzen um das Unternehmen Unister ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass es auch das Unternehmen Travel24.com treffen könnte. Travel24.com muss übrigens Ende 2017 die eingeworbenen Anlegergelder zurückbezahlen. Ob Das Unternehmen dies gewährleisten kann, vermag im Moment sicherlich Niemand zu sagen bzw. zu garantieren.
Da man aber eben auch nicht ausschließen kann das die Insolvenzen diverser Unternehmensgesellschaften nun auch Auswirkungen auf das Unternehmen Travel24.com haben könnten, sollten Anleihegläubiger sicherlich bereits jetzt sich rechtlichen Rat einholen.
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